Das Institut
Im August 2003 hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Benehmen mit der Universität Erlangen-Nürnberg das Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis in der Juristischen Fakultät errichtet. Dadurch sollen an der Juristischen Fakultät Erlangen verstärkt das Anwaltsrecht und die berufpraktischen Anforderungen der Anwaltschaft in die juristische Ausbildung, Forschung und Weiterbildung einbezogen werden.
Der Öffentlichkeit vorgestellt hat sich das Institut dann auf seiner feierlichen Gründungsfeier am 20. Januar 2004. Mit etwa 200 Festgästen, darunter die höchsten Repräsentanten von Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft, war dies ein sehr gelungener Start und der Beginn einer sehr fruchtbaren Zusammenarbeit. Die Festvorträge und reichlich Bilder von der Feierlichkeit finden Sie hier.
Das Institut soll insbesondere dazu beitragen, die rechtsberatenden und rechtsgestaltenden Elemente in der universitären Ausbildung zu verstärken und das Anwaltsrecht und die für die anwaltliche Praxis besonders wichtigen Gebiete des materiellen Rechts und des Prozessrechts wissenschaftlich zu bearbeiten. Ferner soll die Vermittlung berufsspezifischer Schlüsselqualifikationen (wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Kommunikationsfähigkeit) gefördert werden. Rechtswissenschaft und anwaltliche Praxis rücken somit näher zusammen und etablieren die Plattform einer fruchtbaren Kooperation.
Mit der Einrichtung des neuen Instituts trägt die Juristische Fakultät dem Umstand Rechnung, dass Aspekte der anwaltlichen Tätigkeit (insbesondere Rechtsberatung und Rechtsgestaltung) sowohl für das spätere Berufsleben als auch für die Bewältigung aktueller Examensaufgaben von besonderer Bedeutung sind.
Die Errichtung des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis ist das Resultat einer engen Kooperation zwischen der Juristischen Fakultät Erlangen und der Rechtsanwaltskammer Nürnberg.
Der Vorstand des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis konstituierte sich am 10. Oktober 2003. Zum ersten Geschäftsführer wurde Prof. Dr. Dr. Stefan Grundmann bestellt. Am 20. April 2005 übernahm Prof. Dr. Thomas Ackermann das Amt. Seit dem 8. Februar 2010 ist Prof. Dr. Jürgen Stamm als Geschäftsführer tätig. Darüber hinaus sind folgende Lehrstühle und Professoren dem Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis zugeordnet (alphabetisch):
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- Prof. Dr. Robert Freitag (Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht)
- Prof. Dr. Max-Emanuel Geis (Lehrstuhl für Öffentliches Recht)
- Prof. Dr. Christian Jäger (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medizinstrafrecht)
- Prof. Dr. Hans Kudlich (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie)
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- Prof. Dr. Jürgen Stamm (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit)
- Prof. Dr. Klaus Vieweg
Dem Beirat, der die Institutsleitung berät und unterstützt, gehören an:
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- Vorsitzender: Rechtsanwalt Dr. Uwe Wirsching (Vorsitzender des Vereins zur Förderung anwaltsbezogener Ausbildung an der FAU e.V.)
- Der Kanzler der Friedrich-Alexander-Universität (Christian Zens)
- Der Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und Sprecher des Fachbereichs Rechtswissenschaft (Prof. Dr. Robert Freitag )
- Rechtsanwalt Dominic Baumüller
- Rechtsanwältin Katja Popp
- Rechtsanwalt Dr. Erik Besold
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Das Institut wird finanziell unterstützt vom Verein zur Förderung anwaltsbezogener Ausbildung an der Juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg e.V. (Vereinsregister-Nr. 3500 AG Nürnberg).
Vorsitzender: Rechtsanwalt Dr. Uwe Wirsching (Präsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg).
Postanschrift: c/o RAK Nürnberg, Fürther Str. 115/II, 90429 Nürnberg (Telefon: 0911 / 92633-0; Telefax: 0911 / 92633-33)
Spendenkonto: 305047406, Hypovereinsbank Nürnberg (BLZ 760 200 70)